Frankfurt am Main. Der IGFM-Arbeitskreis ‘Religionsfreiheit weit’ setzt sich weiterhin für den im März 2016 im Jemen entführten indischen Priester Thomas (Tom) Uzhunnalil ein. In einigen Medien wurde sogar über seine Kreuzigung am Karfreitag 2016 berichtet. Dies wurde später dementiert.
Am 21. Januar 2017 unterzeichneten die Teilnehmer des Arbeitskreis-Treffens folgenden Appell an die jemenitische Botschaft: 

Exzellenz, mit großer Sorge appellieren wir heute an Sie, dem im März 2016 in Ihrem Land verschleppten indischen Priester, Pater Thomas Uzhunnalil zu helfen.

Der IGFM-Arbeitskreis Religionsfreiheit Weltweit unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung des Rechts auf Religionsfreiheit in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie dieses völkerrechtlich verbriefte Recht einfordern. Die Grundlage unserer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.

Der indische Pater Thomas Uzhunnalil wurde am März 2016 bei einem Überfall eines islamistischen Kommandos – das dem Islamischen Staat (IS) nahestehen soll – auf ein Altersheim, das von Nonnen betrieben wird, in der Hauptstadt Aden entführt. Bei dem Überfall wurden 16 Personen getötet. Die Geiselnehmer drohten mehrfach, Pater Thomas zu ermorden. In einer im Dezember 2016 veröffentlichten Videobotschaft sagt Pater Thomas, dass der einzige Grund für seine Entführung sein Glaube an Jesus Christus sei. Berichten zu folge ist er mittlerweile sehr schwach und gesundheitlich angeschlagen.

Exzellenz, als Oberhaupt des Landes obliegt es Ihnen, die Sicherheit der in Ihrem Land lebenden und arbeitenden Menschen sicherzustellen. Die Entführung Uzhunnalils ist in seinem Glauben begründet und steht somit in deutlichem Widerspruch zu dem für den Jemen völkerrechtlich bindenden Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welcher vom Jemen am 9. Februar 1987 ratifiziert wurde. Darin heißt es in Artikel 18:

(1) Jedermann hat das Recht auf Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, ……

(2) Niemand darf durch Zwang in seinem Recht auf Religionsfreiheit eingeschränkt werden.

Wir bitten Sie, sich für die sofortige Freilassung Pater Thomas Uzhunnalils einzusetzen und sicherzustellen, dass alle Menschen in Ihrem Land in Freiheit ihren Glauben leben können. Über einen Terminvorschlag für einen Austausch zum Schicksal von Pater Thomas Uzhunnalil freuen wir uns. 
Hochachtungsvoll, IGFM-Arbeitskreis Religionsfreiheit Weltweit.

PS: Weitere Aktivitäten sind in Vorbereitung. Sie können den oben zitierten Brieftext auch für einen eigenen Appell verwenden. Die Appell-Adresse lautet: 

Seine Exzellenz Präsident Abdrabbo Mansour Hadi via S.E. Herrn Yahia Mohammed Abdullah Al-Shaibi, Botschaft der Republik Jemen, Rheinbabenallee 12, 14199 Berlin. 

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