Frankfurt am Main. Zum „Gefangenen des Monats August“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den christlichen Konvertiten Hamid Soudad aus Algerien benannt, der seit 20. Januar 2021 hinter Gittern sitzt. Sie rufen dazu auf, sich für seine Freilassung sowie für die Abschaffung sogenannter Blasphemiebestimmungen einzusetzen. Noch am selben Tag, an dem ihn die algerische Gendarmerie festgenommen und verhört hatte, kam er in der Küstenstadt Arzew (Provinz Oran) vor Gericht. Dieses Gericht verurteilte ihn wegen Beleidigung des islamischen Propheten Mohammed zur Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Er soll im Internet eine Karikatur geteilt haben.
Am 22. März 2021 bestätigte der Gerichtshof der Stadt Oran das erstinstanzliche Urteil. Sein Anwalt zeigte sich davon überzeugt, dass die Gerichte ihn wegen seines Glaubenswechsels so unverhältnismäßig hart bestraft haben. Der 42-jährige Familienvater war vom Islam zu Christentum übergetreten. Sein jüngstes Kind ist ein halbes Jahr alt, die anderen Drei sind zwischen drei und sechs Jahre alt. Gegen das strenge Urteil legte Soudad Rechtsmittel ein. Die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit kritisierte dieses und weitere Urteile gegen algerische Neuchristen. Algerien bewege sich in die falsche Richtung. Es handele sich um unverhohlene Versuche, das Recht algerischer Christen auf Religionsfreiheit zu verweigern. Ein Buchhändler aus Oran und sein Angestellter waren im Februar wegen Mission zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Bitte, appellieren Sie an den algerischen Präsidenten Abdelmadjid Tebboune und bitten ihn, sich für die Freilassung des Inhaftierten einzusetzen, ebenso für die Abschaffung der Blasphemie-Bestimmungen.
Die Appell-Adresse: Präsident Abdelmadjid Tebboune, via Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Görschstraße 45-46, D-13187 Berlin, Fax 030-43737-214
Für den Appell können Sie den Musterbrief (siehe unten) herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist.