Frankfurt am Main. Zu „Gefangenen des Monats Mai 2021“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea die vom Islam übergetretenen Christen Mohamed, Hamdi und ihr Kind im Säuglingsalter aus Somaliland benannt. Sie rufen dazu auf, sich für diese und weitere mitinhaftierte Christen einzusetzen und für sie zu beten. Somaliland ist eine völkerrechtlich zu Somalia gehörende autonome Region. Die Obengenannten sind im Zuge einer Polizeirazzia am 21. Januar in der Hauptstadt Hargeysa festgenommen worden.

Am gleichen Tag kam auch die äthiopische Christin Aster – Informationen der Hilfsorganisation „Middle East Concern“ zufolge – in Haft. Am Tag darauf führte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei der jungen Familie durch, nahm bei der Gelegenheit noch eine Mitbewohnerin fest und beschlagnahmte das Eigentum Mohameds und Hamdis. Weitere Festnahmen von Christen folgten Mitte Februar. Ihnen wird, neben Anstiftung zum Ungehorsam, Beleidigung des Islam vorgeworfen, was in dem Land am Horn von Afrika mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird. Inzwischen kamen einige der Inhaftierten wieder frei, darunter die Äthiopierin Aster. Mohamed, Hamdi und eine namentlich nicht bekannte mitgefangene Person, müssen sich zusätzlich wegen der Abkehr vom Islam und christlicher Mission vor Gericht verantworten. In Artikel 33 der Verfassung des international nicht anerkannten De-facto-Regimes Somaliland ist die Abkehr vom islamischen Glauben ausdrücklich mit Verweis auf die islamischen Rechtstradition verboten. Die Präsidialrepublik Somaliland gilt zugleich als einigermaßen stabile Demokratie und versucht auch mit diesem Argument, international Anerkennung zu erlangen. Hinsichtlich der Menschenrechte gilt Somaliland als teilweise frei, aber eben mit erheblichen Einschränkungen der Gleichberechtigung von Frauen und Minderheiten, bis hin zur Verfolgung von Neuchristen.

Bitte, appellieren Sie an den Präsidenten Muse Bihi Abdi, sich für die Freilassung der Christen einzusetzen. Somaliland, das nicht international anerkannt ist, wird durch keine offizielle Vertretung in Deutschland repräsentiert. Daher sollte das Vertretungsbüro in Großbritannien angeschrieben werden. Dazu empfiehlt sich die englische Fassung des Muster-Appellbriefes – siehe unten.

Die Appelladresse lautet: His Excellency Muse Bihi Abdi, President of the Republic Somaliland c/o Somaliland Mission UK, 43-45 East Smithfield, London E1W 1AP, United Kingdom

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